Handbuch Zivilgesellschaft by Rupert Graf Strachwitz Eckhard Priller Benjamin Triebe
Autor:Rupert Graf Strachwitz, Eckhard Priller, Benjamin Triebe
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: Walter de Gruyter
veröffentlicht: 2020-07-15T00:00:00+00:00
Da Legitimität durch demokratische Einsetzung für eine ZGO kaum erfolgen kann â selbst der gröÃte Verein vertritt immer nur die Gemeinschaft seiner Mitglieder und nicht die Allgemeinheit â und sakrale sowie durch Tradition begründete Legitimierungen zunehmend in Frage gestellt werden, setzen ZGO heute meist auf Legalität, Input- oder Output-Legitimierungen und haben von der Legitimität durch Akzeptanz profitiert.332 In den letzten rund 15 Jahren hat dabei die Output-Legitimierung in der Diskussion ein Ãbergewicht erhalten, indem Wirkung, Effekte, Erfolge und vor allem Impact als gebräuchliche Vokabeln zur Begründung von Legitimität herangezogen wurden. Der Verweis auf messbare und somit objektive Faktoren einerseits und auf Innovation andererseits hat dieses Ãbergewicht noch verstärkt.
Immer mehr wird aber deutlich, dass diese Schwerpunktsetzung einen Trugschluss beinhaltet. Zum einen können problematische Messverfahren zu zwar gewünschten, aber nicht notwendigerweise validen Ergebnissen führen; zum anderen erscheint die Konzentration auf Output-Legitimierung als solche problematisch. Zudem bleiben zwar nicht messbare, aber sehr wohl beobachtbare Faktoren auÃer Betracht. Dies wird bspw. dadurch deutlich, dass Verfahren dieser Art zu Vergleichen zwischen den Erfolgen von ZGO mit denen von Wirtschaftsunternehmen anregen, bei denen ZGO nicht selten hinter diesen zurückbleiben. In der Entwicklungszusammenarbeit wird diskutiert, ob nicht wirtschaftlich motivierte Partnerschaften in Ländern des globalen Südens hinsichtlich der Ergebnisse den HilfsmaÃnahmen internationaler ZGO überlegen sind.
Die Diskussion ist nicht abgeschlossen. Es erscheint aber notwendig, darüber nachzudenken, ob solche Vergleiche nicht den besonderen Charakter der Angebote von ZGO falsch bewerten bzw. darstellen, weil andere Indikatoren vernachlässigt werden. Dabei schwingt auch die Sorge mit, dass sich in der Ãffentlichkeit die Ãberzeugung durchsetzen könnte, Wirtschaftsunternehmen seien grundsätzlich zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ebenso gut oder sogar besser in der Lage, was erhebliche Auswirkungen auf privilegierte Rahmenbedingungen, den Zufluss von Einnahmen, insbesondere Spenden, aber auch auf den selbst gestellten Anspruch hätte, eine besondere Mission zu erfüllen. Zudem befürchten groÃe ZGO, in den Sog des Vertrauensverlustes hineingezogen zu werden, was durch zahlreiche, im Einzelnen in den Aussagen voneinander abweichende, aber in der Grundaussage beständige Untersuchungen bestätigt wird. ZGO müssen sich daher dem Problem stellen, ob eine Antwort auf die Frage âWozu?â genügt oder ob nicht gerade sie auch die Frage nach dem âWarum?â schlüssig beantworten müssen.
Nicht zuletzt groÃe ZGO haben es sich infolgedessen zur Aufgabe gemacht, ihre Legitimität umfassender zu begründen und dabei die Spezifika zivilgesellschaftlichen Handelns sehr viel deutlicher in die Begründung einzubeziehen. Dies kann allerdings nur erfolgreich sein, wenn diese Spezifika nachvollziehbar und substantiiert begründet und mit Verbesserungen des gegenwärtigen Standes verknüpft werden. BloÃe Hinweise auf eine traditionell verfolgte Mission, auf die â in aller Regel unstrittige â Legalität des Handelns oder auf einen allgemeinen zivilgesellschaftlichen oder bürgerschaftlichen Teilhabeanspruch, auf ein Subsidiaritätsprinzip oder andere gesellschaftliche Ãbereinkommen genügen keinesfalls. Auch Akzeptanz kann schon wegen ihres volatilen Charakters nicht hinreichend sein.
Auf die Verantwortlichkeit (accountability) gemeinwohlorientierten Handelns gegenüber der Gesellschaft insgesamt mit den daraus abzuleitenden Konsequenzen hinsichtlich Transparenz und Compliance kann nicht verzichtet werden. Entsprechend dem Grundverständnis vom Aufbau der Gesellschaft sind überdies gesellschaftliche Normen zugrunde zu legen, die, wenn nicht einen Konsens, so doch die Ãberzeugung eines nicht unwesentlichen Teils der Mitglieder dieser Gesellschaft reflektieren. Hierzu gehören bspw.
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